Quo vadis, Förderlandschaft?

innpuls, 26. März 2025

„AGV…was?!“Dieser Gedanke mag womöglich der einen oder anderen geschäftsführenden Person beim Ausarbeiten eines Antrages auf eine öffentliche Projektzuwendung schon einmal in den Sinn gekommen sein. Nicht selten könnte der mit dem Begriff „AGVO“ einhergehende Paragraphendschungel dazu geführt haben, von einer weiteren Antragstellung trotz einer vielversprechenden Idee für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt abzusehen.

Die AGVO, Kurzwort für die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, kann im übertragenen Sinne als der Heilige Gral für die Gewährung von Beihilfen innerhalb der Europäischen Union und somit auch der Projektförderung in Deutschland interpretiert werden. Aus dem in der zugehörigen EU-Verordnung formulierten Regelwerk (EU-Verordnung 651/2014 vom 17. Juni 2014) werden folgerichtig auch Anforderungen und Richtlinien für die vielfältigen, auf Bundes- oder Landesebene vorhandenen Fördermöglichkeiten für innovative Forschungs- und Entwicklungsthemen abgeleitet.

Der Einfluss der AGVO auf die Förderlandschaft

Zweifelsohne sind diese Rahmenbedingungen berechtigt, sind es doch Steuermittel, die zur Projektförderung aufgewendet werden.

In schwierigen geopolitischen und wirtschaftlichen Zeiten wäre eine möglichst schlanke und zielführende Auslegung dieser Regularien nicht nur naheliegend, sondern dringend geboten.

Erschwerend kommt durch die nicht immer reibungslos verlaufenden Haushaltsdebatten hinzu, dass öffentliche Projektförderungen in der jüngsten Vergangenheit bisweilen ausgesetzt werden mussten, beziehungsweise neue Förderzusagen nicht möglich waren. Paradebeispiel im negativen Sinne ist die monatelange Sperrung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) von Oktober 2021 bis August 2022, welches ausweislich verfügbarer Evaluationsberichte zu den erfolgreichsten Förderinstrumenten des Bundes zählt.

Gerade erst der Corona-Krise im Jahr 2020 entronnen, wurde innovativen Mittelständlern in unmittelbarer Abfolge das nächste Hindernis in den Weg gelegt.

Die Förderlandschaft unter der Ampel-Koalition

Die Antragseinreichung im ZIM-Programm ist zwar mittlerweile wieder möglich und seit Januar 2025 mit stark verbesserten finanziellen Konditionen für die antragstellenden Akteure; mit dem Scheitern der Ampelkoalition wurde jedoch die nächste Hiobsbotschaft sichtbar: Bis zur Verabschiedung eines neuen Haushaltsgesetzes und dessen Signatur durch den Bundespräsidenten können selbst im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung keine neuen Bewilligungen mehr ausgestellt werden.

Angesichts der sinkenden Wirtschaftskraft Deutschlands, manifestiert durch immer mehr Meldungen über großflächige Stellenstreichungen, wäre in dieser Angelegenheit Eile geboten.

So kann durchaus resümiert werden, dass es für die öffentliche Projektförderung in Deutschland gewiss schon bessere Zeiten gab.

Die Zukunft mit der AGVO

Wie eingangs als frommer Wunsch formuliert, würde die schlanke und effektive Auslegung der den Förderungen zugrundeliegenden Rahmenverordnung (AGVO) zumindest einen kleinen Silberstreif am förderpolitischen Horizont bedeuten. Doch auch hier ist bis auf weiteres leider keine Besserung festzustellen.

Es ist sogar der gegenteilige Effekt sichtbar, was insbesondere für die so beliebte ZIM-Förderung umso schwerer wiegt: Konnte die Bestimmung der Projektpauschale bis Ende 2023 noch vereinfachend und ohne weitere Nachweispflicht bis auf 100 % der angesetzten Personalkosten festgelegt werden, so wurde auch dieses letzte Refugium der unbeschwerten Projektplanung geschlossen.

Die Projektpauschale kann als eine Art Kompensation für die Unternehmensgemeinkosten während der Durchführung von FuE-Projekten interpretiert werden. Eine derart vereinfachende „Berechnung“ der Projektpauschale ohne konkrete Ausweisung von Kostenpositionen mag womöglich der Brüsseler Bürokratie ein Dorn im Auge gewesen sein, sodass im Doppelpass mit Berlin auch die ZIM-Projektpauschale nunmehr aufgeschlüsselt werden muss.

Die im Zuge dessen eingeführte, so genannte Anlage 6.4a wurde zwar inzwischen durch eine Optionsmöglichkeit mit der Anlage 6.4b erweitert; zur Lösung der dahinterliegenden Problemstellung und Unsicherheit bei den antragstellenden Unternehmen vermag dies jedoch herzlich wenig beizutragen.

Was bedeutet das nun für Antragsteller?

Zuallererst mehr Arbeit und in den meisten Fällen weniger Projektförderung als zu Zeiten der vereinfachten Projektpauschalierung. Eingedenk der mannigfaltigen strukturellen, wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen 2025 ist dies keine gute Nachricht und es kann die als Titel formulierte Frage gestellt werden: „Quo vadis, Förderlandschaft?“.

Jeder, der diesen Blog mit der Hoffnung auf eine konkrete Antwort gelesen haben mag, muss an dieser Stelle leider enttäuscht werden.

Vermutlich ist es einfacher, das Wetter in sechs Monaten als die weitere Entwicklung der bundesdeutschen Förderlandschaft vorherzusagen.

Als ein Hoffnungsschimmer mag womöglich der Umstand interpretiert werden, dass die mit hoher Wahrscheinlichkeit in der 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages regierenden Parteien der öffentlichen Projektförderung gegenüber stets wohlgesonnen waren.

Was jedoch auch ohne Kaffeesatzleserei ein zielführender und hoffnungsstiftender Ansatz ist, ist der frühzeitge Austausch mit Experten in der Projektförderung. Auch für uns Beraterinnen und Berater bei innpuls ist das weiter steigende Ausmaß an Bürokratie gewiss kein Anlass für lukullische Genüsse!  

Vielmehr gilt es, die Umstände zu akzeptieren und das Beste daraus zu machen. Die vielen leistungsbereiten und innovationskräftigen Unternehmen in Deutschland möchten wir dazu ermutigen, sich eben nicht entmutigen zu lassen. Sprechen Sie uns daher jederzeit mit Ihren Ideen und Visionen an – gemeinsam ermitteln wir für Sie die bestmögliche Projektförderung und machen aus dem „AGV…was?!“ ein „AGV…GO!“

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Forschungseinrichtungen beraten wir kostenfrei. Lediglich für Industriepartner fallen Kosten an, die sich an den eingeworbenen Fördermitteln bemessen.
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