Forschungszulage 2026: Anspruch, Höhe, Antrag und Nachweise

Dieses Playbook gibt einen kompakten Überblick über die Forschungszulage - von Anspruch und förderfähigen Kosten über Antrag, Timing und Nachweise bis zur Abgrenzung gegenüber ZIM und anderen Zuschussprogrammen. Es richtet sich an Unternehmen, die prüfen möchten, ob die Forschungszulage der passende Förderweg für ein geplantes, laufendes oder bereits begonnenes FuE-Vorhaben ist.

1. Was genau ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland. Sie richtet sich an Unternehmen, die FuE-Aufwendungen nicht über ein klassisches Zuschussprogramm, sondern über das steuerliche Verfahren geltend machen möchten.

Besonders relevant ist die Forschungszulage für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung kontinuierlich betreiben, mehr Flexibilität beim Projektzeitpunkt benötigen oder ihre Vorhaben auch noch nach Projektstart steuerlich berücksichtigen möchten. Weniger geeignet ist sie dort, wo ein Unternehmen vor allem einen klassischen Zuschuss vor Projektbeginn sucht oder wo die FuE-Abgrenzung inhaltlich sehr schwach ist.

Geeignet fürLaufende oder geplante FuE-Vorhaben, steuerpflichtige Unternehmen verschiedener Größen, flexible Ergänzung zur Förderstrategie
Nicht geeignet fürRoutineentwicklung ohne technische Unsicherheit, reine Markteinführung, klassische Zuschusslogik vor Projektstart

2. Wer hat Anspruch auf die Forschungszulage?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche, sofern sie ein begünstigtes FuE-Vorhaben durchführen. Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob das Vorhaben die FuE-Kriterien erfüllt und formal sauber beschrieben werden kann.

Auch Startups und Unternehmen ohne Gewinn können die Forschungszulage nutzen. Die Zulage wird mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet; ein Überhang wird ausgezahlt. Unternehmen in Schwierigkeiten sollten gesondert geprüft werden, weil hier beihilferechtliche Ausschlüsse relevant sein können.

3. Was bedeutet ‚Unternehmen in Schwierigkeiten‘ bei der Forschungszulage?

„Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist ein beihilferechtlicher Fachbegriff aus dem EU-Recht und bedeutet nicht einfach umgangssprachlich, dass es einem Unternehmen wirtschaftlich gerade schlecht geht. Entscheidend sind fest definierte Kriterien, zum Beispiel Kapital-/Eigenmittelverlust, Insolvenzreife oder laufende Rettungs-/Umstrukturierungsbeihilfen; die Einordnung muss im Einzelfall geprüft werden.

4. Wann gilt ein Projekt als Forschung und Entwicklung?

Ein Projekt gilt im Sinne der Frascati-Kriterien dann als Forschung und Entwicklung, wenn es auf neue Erkenntnisse oder die Lösung wissenschaftlich-technischer Unsicherheiten abzielt und systematisch durchgeführt wird. Reine Routinearbeiten, Standardanpassungen oder rein technische Umsetzungen zählen in der Regel nicht dazu.

5. Gilt die Forschungszulage auch für Startups und Unternehmen ohne Gewinn?

Ja. Die Forschungszulage ist nicht an Gewinn gebunden und kann auch von Startups und Unternehmen mit Verlusten beantragt werden, sofern die FuE-Kriterien und die formalen Anforderungen erfüllt sind.

Entscheidend ist, dass zunächst eine BSFZ-Bescheinigung für das Vorhaben vorliegt und die steuerliche Festsetzung anschließend über das Finanzamt erfolgt. Gerade für Startups ist eine saubere Zeiterfassung und eine klare Abgrenzung des FuE-Anteils von Beginn an besonders wichtig.

6. Welche Kosten sind bei der Forschungszulage grundsätzlich förderfähig?

Förderfähig sind vor allem die Personalkosten der im FuE-Vorhaben tätigen Mitarbeitenden einschließlich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung. Hinzu kommen Aufwendungen für Auftragsforschung; bei begünstigten Vorhaben können 70 % des an einen Auftragnehmer in der EU oder im EWR gezahlten Entgelts in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern einer anspruchsberechtigten Mitunternehmerschaft werden Eigenleistungen pauschal berücksichtigt; für Tätigkeiten ab dem 1. Januar 2026 gilt dafür ein Satz von 100 Euro pro Stunde. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen anteilige Abschreibungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens berücksichtigt werden, wenn sie dem FuE-Vorhaben zugeordnet werden können.

Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, werden außerdem Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt. Nicht förderfähig sind typischerweise Vertriebs- und Markteinführungskosten, allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwände ohne belastbaren FuE-Bezug.

Typische KostenblöckePersonalkosten, Auftragsforschung, pauschalierte Eigenleistungen, unter Bedingungen bestimmte Wirtschaftsgüter
PraxisrelevantFörderfähig sind nicht beliebige Projektkosten, sondern nur sauber zuordenbare und prüffähig dokumentierte Aufwendungen
Nicht förderfähigAllgemeine Verwaltung, Vertrieb/Marketing, Routinebetrieb, nicht erforderliche oder nicht eindeutig zuordenbare Aufwendungen

7. Wie hoch ist die Forschungszulage in Deutschland?

Die Forschungszulage beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage – für KMU ab dem 27. März 2024 35 %.
Ab dem 1. Januar 2026 können bis zu 12 Millionen Euro Bemessungsgrundlage pro Jahr berücksichtigt werden, was einer maximalen Förderung von bis zu 3 Millionen Euro jährlich (bzw. 4,2 Millionen Euro für KMU) entspricht.

Die Forschungszulage ist keine Zuschussförderung, sondern eine steuerliche Förderung – die tatsächliche Höhe hängt deshalb vom KMU-Status, der förderfähigen Bemessungsgrundlage und dem Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ab.

Regelfördersatz25 % der Bemessungsgrundlage
KMU-Bonus35 % für KMU bei begünstigten Tätigkeiten ab 27. März 2024
Maximale Förderung bis 2025Bis zu 2,5 Mio. Euro jährlich bzw. bis zu 3,5 Mio. Euro jährlich für KMU
Maximale Förderung ab 2026Bis zu 3 Mio. Euro jährlich bzw. bis zu 4,2 Mio. Euro jährlich für KMU

8. Wie reiche ich einen Antrag zur steuerlichen Forschungszulage ein?

Das Verfahren zur Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst wird das FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt und inhaltlich auf seine Förderfähigkeit als Forschung und Entwicklung geprüft. Im zweiten Schritt wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt und steuerlich festgesetzt.

Das Bescheinigungsverfahren der BSFZ ist vollständig digital und läuft über das BSFZ-Portal. Für die Authentifizierung ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich; dessen Ausstellung kann bis zu 14 Tage dauern. Der anschließende Antrag beim Finanzamt erfolgt über ELSTER im Rahmen der Steuererklärung beziehungsweise mit dem dafür vorgesehenen Formular.

In der Praxis lässt sich der Ablauf gut in fünf Schritte gliedern: Vorhaben einordnen, BSFZ-tauglich beschreiben, Bescheinigung beantragen, steuerliche Festsetzung beantragen und Auszahlung beziehungsweise Verrechnung abwarten.

9. Wie weit rückwirkend kann die Forschungszulage beantragt werden?

Die Forschungszulage kann rückwirkend für bis zu vier Jahre steuerlich geltend gemacht werden — maßgeblich ist die steuerliche Festsetzungsfrist. Für die BSFZ-Bescheinigung selbst gibt es keinen Stichtag; sie kann vor, während oder nach Abschluss des FuE-Vorhabens beantragt werden.

Für die Praxis bedeutet das: Entscheidend ist weniger ein fester Einreichtermin als eine realistische Planung, die Vorhabenbeschreibung, BSFZ-Verfahren, Steuererklärung und den erwarteten Liquiditätseffekt aufeinander abstimmt.

10. Wie lange dauert das BSFZ-Verfahren bis zur Bescheinigung?

Das BSFZ-Verfahren dauert häufig zwischen 8 und 12 Wochen, allerdings lässt sich hier kein fester Zeitraum garantieren. Unklare Beschreibungen, Rückfragen oder eine hohe Auslastung können die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.

Für die Praxis bedeutet das: Eine präzise und vollständige Vorhabenbeschreibung reduziert nicht nur Rückfragen, sondern kann auch die Gesamtdauer des Verfahrens spürbar verkürzen.

11. Wie lange dauert es von der Bescheinigung bis zur Auszahlung/Verrechnung der Forschungszulage?

Nach der BSFZ-Bescheinigung hängt die Auszahlung beziehungsweise Verrechnung von der weiteren Bearbeitung durch das Finanzamt und dem Steuerverfahren ab. Ein fester allgemeingültiger Zeitraum lässt sich hierfür nicht seriös angeben.

Der Liquiditätseffekt entsteht erst nach der steuerlichen Festsetzung. Unternehmen sollten deshalb nicht nur die Dauer der BSFZ-Prüfung, sondern auch den weiteren Weg über Steuererklärung, Festsetzungsantrag und Finanzamt in ihre Planung einbeziehen.

BSFZ-VerfahrenTypischerweise ca. 8-12 Wochen
Steuerliche FestsetzungAbhängig vom Zeitpunkt der Steuererklärung und der Bearbeitung durch das Finanzamt
PraxisrelevantDer Liquiditätseffekt entsteht erst nach Bescheinigung und steuerlicher Festsetzung

12. Wie muss ein FuE-Vorhaben für die Forschungszulage abgegrenzt und beschrieben werden?

Für die Erfolgschancen im Verfahren ist entscheidend, dass das Vorhaben fachlich klar abgegrenzt und nachvollziehbar beschrieben wird. Die BSFZ prüft insbesondere, ob ein FuE-Vorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes vorliegt – also ob Neuheitsgrad, technische Unsicherheit, Lösungsweg und Projektziel schlüssig dargestellt sind.

Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob ein Projekt innovativ klingt, sondern ob der FuE-Kern klar vom übrigen Projekt abgegrenzt ist. Je nachvollziehbarer technisches Ziel, Unsicherheit, Lösungsweg, Arbeitspakete und erwarteter Erkenntnisgewinn beschrieben sind, desto belastbarer ist die Bescheinigung.

Worauf die BSFZ achtetInnovationsgehalt, technische Unsicherheit, Lösungsweg, Projektziel, klare Abgrenzung von Routine

13. Welche Nachweise brauche ich für Personalkosten bei der Forschungszulage?

Bei Personalkosten kommt es auf eine prüffähige Dokumentation an. Erforderlich sind vor allem eine nachvollziehbare Zuordnung der Arbeitszeit zu FuE-Tätigkeiten, zeitnahe Zeiterfassung beziehungsweise Tätigkeitsnachweise sowie Lohn- und Projektdokumente, die Rollen, Arbeitspakete und Meilensteine plausibilisieren.

Gerade hier entsteht in der Praxis häufig Reibung: Nicht die bloße Nennung eines Projekts, sondern die saubere Verbindung von Tätigkeit, Zeitanteil und FuE-Bezug macht Personalkosten im Verfahren belastbar.

Was bei Nachweisen zähltPrüffähige Zeiterfassung, Rollen- und Tätigkeitslogik, konsistente Projekt- und Lohndokumentation
EmpfehlungDokumentationslogik früh aufsetzen, statt Nachweise erst zum Jahres- oder Projektende nachzuziehen

14. Darf die Forschungszulage mit Zuschüssen kombiniert werden?

Ja, die Forschungszulage kann grundsätzlich mit Zuschüssen wie ZIM oder Landesprogrammen kombiniert werden. Entscheidend ist jedoch, dass dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die beihilferechtlichen Grenzen eingehalten werden.

Für die Praxis heißt das: Kostenstellen, Arbeitspakete und Förderlogiken sollten früh sauber getrennt werden. Gerade bei Kombinationen entscheidet nicht nur die Rechtsfrage, sondern vor allem die saubere Struktur des Vorhabens über die Belastbarkeit der Förderung.

GrundsatzKombination grundsätzlich möglich
Nicht erlaubtDoppelförderung derselben Kostenposition
PraxisrelevantKostenstellen und Projektlogik früh sauber trennen

15. Forschungszulage oder ZIM – was passt besser?

Die Forschungszulage ist insbesondere dann die bessere Wahl, wenn ein Unternehmen laufende oder bereits begonnene FuE steuerlich geltend machen möchte und dabei flexibel beim Projektzeitpunkt bleiben will.
ZIM ist die bessere Wahl, wenn wissenschaftlich-technische Fragestellungen eine Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung erfordern. Zusätzlich erfolgt der Mittelabruf im ZIM quartalsweise, was für einen regelmäßigeren Cashflow sorgt und FuE-Ausgaben im Jahresverlauf planbarer macht.

Welche Option besser zu Ihrem Unternehmen passt, hängt vor allem von Projektart, Kostenstruktur, Timing und Förderziel ab. In manchen Fällen lohnt sich auch eine saubere Kombinationsprüfung, sofern Kosten strikt getrennt und programmspezifische Regeln eingehalten werden.

Wenn Sie neugierig geworden sind, können Sie in unserem ZIM-Playbook mehr darüber erfahren.

ForschungszulageSteuerliche Förderung, flexibel im Projektzeitpunkt, kontinuierlich für FuE nutzbar
ZIMKlassischer Zuschuss, stärker formalisiert, besonders passend für geplante FuE-Projekte

16. Wie innpuls bei der Forschungszulage unterstützt

Der von innpuls gebotene Mehrwert liegt nicht in der reinen textlichen Ausarbeitung des BSFZ-Antrags, sondern in der vorgelagerten Strukturierung des Vorhabens. Im Mittelpunkt stehen FuE-Abgrenzung, förderfähige Kosten, Dokumentationslogik und die Abstimmung zwischen BSFZ-Verfahren und steuerlicher Festsetzung.

Bei der Forschungszulage entscheidet oft nicht allein die Innovationsidee, sondern ob Projektbeschreibung, Zeiterfassung, Kostenansatz und Nachweise konsistent aufeinander aufbauen. innpuls schafft diese Verbindung frühzeitig, reduziert Rückfragen im Verfahren und erhöht die Belastbarkeit des Antrags gegenüber BSFZ und Finanzamt.

Zugleich betrachtet innpuls nicht nur einzelne Vorhaben isoliert, sondern berücksichtigt alle relevanten FuE-Aktivitäten und Förderprogramme des Unternehmens. So kann die Förderung strategisch maximiert und geprüft werden, ob die Forschungszulage allein oder in Kombination mit weiteren Programmen sinnvoll ist.

Die Erstberatung ist kostenlos. Die Vergütung erfolgt rein erfolgsbasiert, sodass Kosten erst bei erfolgreicher Realisierung der Förderung entstehen.

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